Allgemeine Mietbedingungen
Yachtcharter Graumüller
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und
dem Vermieter über eine Yacht abgeschlossen wird. Mit Buchung erkennt der Mieter die
Allgemeinen Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an.
1. Vertragspartner
Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.
2. Reservierung und Vertragsabschluss
Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Reservierung durch den Vermieter mittels Übersendung der
vorläufigen Optionsreservierung oder der Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch Zusendung
auf postalischem Weg. Die Reservierung wird längstens 7 Tage nach Versand der
Buchungsbestätigung durch den Vermieter aufrechterhalten. Innerhalb dieses Zeitraums ist die
Anzahlung des Mietpreises durch den Mieter zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung
gilt die Buchung, als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu
vermieten.
3. Zahlung des Mietpreises
In der Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die
vereinbarten Leistungen einschließlich der Bootsausstattung und die gebuchten Extras enthalten.
30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung spätestens 7 Tage nach Versand der
Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70
% des Gesamtmietpreises zzgl. der Kaution, ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung an
den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt
vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der
unter Punkt 6 ausgewiesenen Stornierungskosten.
4. Preisanpassung
4.1. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle der Erhöhung:
der Energieträgerkosten,
der Erhöhung der Gebühren und sonstigen Abgaben für den
Hafenliegeplatz,
der Erhöhung der Dienstleistungs- bzw. Bootseigner-Gebühren,
den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen.
4.2. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem
vereinbarten Reisebeginn vom Kunden verlangt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung
einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen ist zusätzlich erforderlich,
dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für den Vermieter nicht vorhersehbar waren.
4.3. Der Kunde kann vom Vermieter unter Beachtung der Regelung in Ziff. 4.2. Satz 1 eine
Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Kosten,
Steuern, Abgaben oder Gebühren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und
dies zu niedrigeren Kosten für den Vermieter führt.
4.4. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des
Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer
entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen,
dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung
annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur
Vertragsänderung als angenommen.
5. Bootsübergabe
5.1 Das Hausboot wird persönlich übergeben. Eine Einweisung findet über die STERN Hausboot
GmbH oder persönlich von Herrn Graumüller statt.
5.2 Vorhandene versteckte Mängel am Boot oder an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht,
den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war dem
Vermieter bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung der
Bootsmiete durch den Mieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag kostenfrei
zurückzutreten.
6. Stornierungen
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:
bis zum 56. Tag vor Anreise 50 % zzgl. 30 EUR Gebühr;
bis zum 21. Tag vor Anreise 75 % zzgl. 30 EUR Gebühr;
danach gilt der allgemeine Grundsatz: von 100 %. zzgl. 30 EUR Gebühr.
Sofern dem Vermieter eine Weitervermietung des Hausbootes über
den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 25 % des Bruttomietpreises als
Bearbeitungspauschale berechnet. Wenn die Bundesregierung, das Land oder die Kommune, zu
ihrem Reisedatum, ein komplettes Reiseverbot/Beherbergungsverbot ausspricht, werden wir Ihre
Reise selbstverständlich kostenlos stornieren und Sie erhalten Ihre bereits getätigten Zahlungen von
uns zurückerstattet. Sollte Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder
einer Erkrankung Ihrerseits eine Anreise nicht möglich sein, gelten die normalen
Stornobedingungen.
7. Unverfügbarkeit des Bootes / Haftung des Vermieters
7.1 Ist das Boot durch nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt
nicht verfügbar, können Mieter und Vermieter kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Dies gilt
ebenfalls für den Fall, dass das Boot aufgrund von Witterungsverhältnissen nicht erreichbar (Vereisung
des Steges) bzw. nicht bewohnbar (zu niedrige Außentemperaturen) ist. Weitere Ansprüche des Mieters
gegenüber dem Vermieter aus der Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung sind diesbezüglich
ausgeschlossen.
7.2 Einschränkungen der Nutzbarkeit des Bootes oder seiner Ausrüstungs-/
Einrichtungsgegenstände aufgrund von Bedingungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B.
schlechter TV-Empfang oder WLAN-Zugang aufgrund widriger Witterungsverhältnisse), berechtigen
den Mieter nicht zur Stornierung der Miete oder zu einem Teilrückbehalt des Mietpreises.
Insbesondere witterungsbedingte, bootstypische Einschränkungen führen zu keiner Haftung oder
Erstattungspflicht des Vermieters.
7.3 Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.
7.4 Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
entstehen. Des Weiteren haftet der Vermieter nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter
entrichteten Mietzahlungen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung
selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die
Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Vermieters.
8. Pflichten des Mieters / Versicherungen / Kaution
8.1 Für das Hausboot bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer
Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Die von dem Mieter geleistete
Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus Verlust oder Beschädigung des
Bootes oder der Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände, aus verspäteter Rückgabe des Bootes
sowie aller sonstigen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus nicht ordnungsgemäßer
Erfüllung des Vertrages. Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach Mietende abgerechnet. Für
Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer
gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der
Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort dem Vermieter zu melden.
Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es
besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters
oder seiner Gäste zurückzuführen sind und für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit
und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Mieter ist für alle Schäden
in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden. Der
Mieter haftet für den Verlust von Zubehörteilen, es sei denn, er kann beweisen, dass ihn ein
Verschulden nicht trifft.
8.2 Der Mieter nimmt während des Mietzeitraumes den Platz des Bootseigners ein,
und hat sich so zu verhalten.
Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter an Bord verantwortlich.
Der Mieter hat das Boot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren
und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der
Ausrüstung vorzunehmen.
8.3 Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes
erfordert, notwendige Reparaturen durch den Vermieter durchführen zu lassen und abhanden
gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter eine telefonische
Abstimmung herbeizuführen.
8.4 Das Boot darf nicht untervermietet oder mit mehr als im Mietvertrag angegebenen Personen
belegt werden. Das Rauchverbot an Bord ist einzuhalten. Des Weiteren ist durch den Mieter
bzw. seine Gäste die Liegeplatzordnungdes jeweiligen Hafen- bzw. Liegeplatzbetreibers zu beachten.
9. Rückgabe des Bootes
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand
besenrein zu übergeben.
9.2 Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des
auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des
Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.
9.3 Die Rückgabe gilt mit Unterzeichnung des Kautionsformulasr als erfolgt.
10. Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand
ist Hoyerswerda. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch
gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die
übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.
Stand 01. November 2021
Yacht Charter Graumüller
Frank Graumüller
Wiesenweg 11
02977 Hoyerswerda
Kontakt
Telefon: +49 172 7 82 36 06
E-Mail: explorer@fewo-hafen.de